Bava Batra 309

Kapitel 309

א הכי קאמר ליה רבי יוחנן לר' שמעון בן לקיש בשלמא לדידי דאמינא ראיה בקיום השטר היינו דמשכחת לה דנחתי לקוחות לנכסים אלא לדידך דאמרת ראיה בעדים היכי משכחת לה דנחתי לקוחות בנכסים
1 R. Joḥanan sprach zu Reš Laqiš wie folgt: Allerdings kann es nach meiner Ansicht, der Beweisantritt erfolge durch die Beglaubigung der Urkunde, vorkommen, daß die Käufer in den Besitz der Güter gelangen, wieso aber kann es nach deiner Ansicht, der Beweisantritt erfolge durch die Zeugen, vorkommen, daß die Käufer in den Besitz der Güter gelangen!?
ב אמר ליה מודינא לך בערער דבני משפחה דלאו ערער הוא מאי קאמרי קטן היה חזקה אין העדים חותמין על השטר אלא אם כן נעשה גדול
2 Und dieser erwiderte ihm: Ich pflichte dir bei, daß der Einspruch der Familienangehörigen nicht, als Einspruch gelte; ihr Einwand besteht ja darin, er sei minderjährig gewesen, es gilt aber als feststehend, daß Zeugen einen Schein nur dann unterschreiben, wenn [der Aussteller] großjährig ist.
ג איתמר קטן מאימתי מוכר בנכסי אביו רבא אמר רב נחמן בן שמנה עשרה שנה ורב הונא בר חיננא אמר רב נחמן מבן עשרים שנה (והא דרבא לאו בפירוש איתמר אלא מכללא איתמר)
3 Es wurde gelehrt: Mit welchem Alter darf ein Minderjähriger das Vermögen seines Vaters verkaufen? Raba sagte im Namen R. Naḥmans, mit achtzehn Jahren; R. Hona b. Ḥenana sagte im Namen R. Naḥmans, mit zwanzig Jahren. Raba lehrte dies aber nicht ausdrücklich, vielmehr ist es aus einem Zusammenhange entnommen worden.
ד מתיב ר' זירא מעשה בבני ברק באחד שמכר בנכסי אביו ומת ובאו בני משפחה וערערו לומר קטן היה בשעת מיתה ובאו ושאלו את רבי עקיבא מהו לבודקו אמר להם אי אתם רשאין לנוולו ועוד סימנין עשויין להשתנות לאחר מיתה בשלמא למאן דאמר בן שמנה עשרה שנה
4 R. Zera wandte ein: Einst ereignete es sich, daß jemand in Bene Beraq Vermögen seines Vaters verkauft hat und darauf gestorben ist. Hierauf kamen die Familienangehörigen und erhoben dagegen Einspruch, indem sie sagten, er sei bei seinem Tode minderjährig gewesen. Da kamen sie zu R. A͑qiba und fragten ihn, ob man ihn untersuchen dürfe, und er erwiderte ihnen: Ihr dürft ihn nicht schänden; und außerdem pflegen die Pubertätsmerkmale nach dem Tode sich zu verändern. Erklärlich ist es nach dem, der mit achtzehn Jahren sagt, daß sie gekommen sind